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Hochrisikowaren und
Risikowaren für 2021-22

Hochrisikowaren

Basierend auf der Saison 2020-21 haben wir eine vorläufige Klassifizierung für die Saison 2021-22 vorgenommen. Die folgenden Tarifklassifikationen wurden als Hochrisikowaren eingestuft und werden eine verpflichtende Behandlung für BMSB erfordern. Die Behandlung von Hochrisikowaren wird erforderlich sein. Waren, die als Stückgut verschifft werden, sind behandlungspflichtig (einschließlich Waren, die in Open Top Containern oder auf Flat Rack Containern verschifft werden). Bei unbehandeltes Stückgut, das bei der Ankunft identifiziert wird, wird die Entladung verweigert und bei der Ankunft für den Export bestimmt. Ladungen, die in versiegelten Standardcontainern mit Hochrisikowaren ankommen, können Offshore (außerhalb von Australien bzw. Neuseeland) oder Onshore (in Australien bzw. Neuseeland) auf Containerebene behandelt werden.

  • 36 - Sprengstoffe; pyrotechnische Erzeugnisse; Zündhölzer; pyrophore Legierungen; bestimmte brennbare Zubereitungen

  • 44 - Holz und Holzwaren; Holzkohle

  • 45 - Kork und Korkwaren

  • 57 - Teppiche und andere textile Bodenbeläge

  • 68 - Waren aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen

  • 69 - Keramische Waren - einschließlich der Unterkapitel I und II

  • 70 - Glas und Glaswaren

  • 72 - Eisen und Stahl - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV

  • 73 - Waren aus Eisen und Stahl

  • 74 - Kupfer und Waren daraus

  • 75 - Nickel und Waren daraus

  • 76 - Aluminium und Waren daraus

  • 78 - Blei und Waren daraus

  • 79 - Zink und Waren daraus

  • 80 - Zinn und Waren daraus

  • 81 - andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus

  • 82 - Werkzeuge, Geräte, Bestecke, Löffel und Gabeln, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen

  • 83 - Verschiedene Waren aus unedlen Metallen

  • 84 - Kernreaktoren, Heizkessel, Maschinen und mechanische Geräte; Teile davon

  • 85 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte und Teile davon; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und -tonaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, sowie Teile und Zubehör für diese Geräte

  • 86 - Lokomotiven, Schienenfahrzeuge und Teile davon; Ausrüstungen und Zubehör für Schienenwege und Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für den Verkehr aller Art

  • 87 - Fahrzeuge, ausgenommen Schienenfahrzeuge und Straßenbahnen, sowie deren Teile und Zubehör

  • 88 - Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Teile davon

  • 89 - Schiffe, Boote und schwimmende Vorrichtungen

  • 93 - Waffen und Munition; Teile und Zubehör

Risikowaren

Die folgenden Waren werden als Risikowaren eingestuft und müssen nicht zwingend behandelt werden. Es besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, dass diese Risikowaren aufgrund von Stichprobenkontrollen einer Onshore-Kontrolle unterzogen werden.

  • 25 - Salz; Schwefel; Erden und Steine; Verputzmaterialien, Kalk und Zement

  • 26 - Erze, Schlacken und Aschen

  • 27 - Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse

  • 28 - Anorganische Chemikalien; organische oder anorganische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV und V

  • 29 - Organische Chemikalien - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII und XIII

  • 31 - Düngemittel

  • 38 - Verschiedene chemische Erzeugnisse

  • 39 - Kunststoffe und Waren daraus

  • 40 - Kautschuk und Waren daraus

  • 46 - Herstellung von Stroh, Esparto und anderen Flechtwaren; Korb- und Flechtwaren

  • 47 - Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe zur Wiedergewinnung (Abfälle und Ausschuss)

  • 48 - Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe

  • 49 - Gedruckte Bücher, Zeitungen, Bilder und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes; Manuskripte, Typoskripte und Pläne

  • 56 - Watte, Filz und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue sowie Waren daraus

Nicht gelistete Waren

Die saisonalen BMSB-Maßnahmen gelten nicht für alle anderen Waren, die oben nicht aufgeführt und daher nicht als Hochrisikowaren oder Risikowaren kategorisiert sind. Wenn diese Waren jedoch Teil eines Containers oder einer Sendung sind, die kategorisierte Waren enthält, können sie den Maßnahmen unterliegen. Es wird nicht erlaubt sein, Waren vor der Behandlung zu entkonsolidieren oder zu entfernen.

 

Umgang mit erwarteten Onshore-Verzögerungen

Importeure sollten beachten, dass es aufgrund der Politik, eine Onshore-Behandlung von Containern zuzulassen, zu Verzögerungen bei der Abfertigung an der Grenze kommen kann. Diese Verzögerungen entstehen aufgrund des erhöhten Frachtaufkommens, welches das Computerregistrierungssystem der australischen Regierung durchlaufen muss, sowie aufgrund der begrenzten Lagerkapazitäten an Land durch genehmigten Abfertigungsstandorten und auf dem Gelände von Onshore-Behandlungsanbietern. Um Abfertigungsverzögerungen zu minimieren, wird der Industrie empfohlen, die angestrebten Hochrisikowaren nach Möglichkeit Offshore (außerhalb von Australien bzw. Neuseeland) und auf Containerebene behandeln zu lassen.

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über BMSB, die Behandlung von BMSB oder den Export nach Australien oder Neuseeland erhalten möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir haben ein Team von Experten, die Ihnen helfen können. Oder wir können Sie mit einem Behandlungsanbieter in Kontakt bringen.

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